Lassen Sie Ihre Post kurzzeitig in einem unserer Depots lagern
Ein Lagerungsauftrag ist immer dann sinnvoll, wenn für einen kurzen Zeitraum (z. B. Urlaub) Briefe nicht empfangen werden können und man einen überfüllten Briefkasten vermeiden möchte.
Wir bieten daher an
Ihre Post bis zu 4 Wochen im nächstgelegenen Zustelldepot zu sammeln und nach Ablauf des Lagerzeitraums an Sie zuzustellen. Alternativ können Sie Ihre Post auch einfach nach Ihrer Rückkehr in diesem Zustelldepot abholen.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht anwesend sind oder Ihre Post an einem anderen Ort zugestellt haben möchten, empfehlen wir stattdessen einen Nachsendeauftrag zu stellen.
Ja, eine Lagerung von Postsendungen ist für maximal 4 Wochen möglich. Die Lagerung erfolgt im jeweiligen Zustellstützpunkt, nach Ablauf der Lagerungsdauer werden die Briefe entweder zugestellt oder können gegen Vorlage eines Identitätsnachweises persönlich abgeholt werden.
Eine Lagerung kann bei uns per Formular beauftragt werden.
Nein, die Lagerung von Sendungen ist kostenfrei.
Da es sich hierbei um einen zeitlich begrenzten Dienst handelt, der nicht einer dauerhaften Lagerung (z. B. Postfach) entspricht, ist eine längere Lagerdauer nicht vorgesehen.
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum abwesend sind, empfehlen wir stattdessen die Einrichtung eines Nachsendeauftrages. Mit einem Nachsendeauftrag wird Ihre Post automatisch an eine alternative Anschrift weitergeleitet, sodass Sie auch bei längerer Abwesenheit bequem und zuverlässig auf Ihre Post zugreifen können.
Bitte nutzen Sie für die Beauftragung das dafür vorgesehene PDF-Formular.
Bitte beachten Sie, dass der Auftrag nur mit einer Unterschrift sowie (im Falle der Postlagerung für Firmen) mit einem Firmenstempel und dazugehöriger Unterschrift gültig ist.
Eine Postlagerung über den im Auftrag angegebenen Zeitraum ist ausschließlich für Einwurf-Einschreiben und Standardsendungen (inklusive Werbe-, Bücher- oder Warensendungen) möglich.
Für alle weiteren Einschreiben sowie Postzustellungsaufträge werden Sie unter Ihrer Empfängeranschrift benachrichtigt und aufgefordert, die Sendung im Zustelldepot abzuholen. Diese Sendungen werden bis zur ihrer Abholung bzw. bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist (7 Werktage für Einschreiben und 3 Monate für Zustellungsaufträge) im Zustelldepot hinterlegt. Sollten die Sendungen nicht innerhalb der genannten Fristen abgeholt werden, erfolgt die Rücksendung an den Absender.
WICHTIG: Benachrichtigte Zustellungsaufträge, Einwurf-Einschreiben und Standardsendungen gelten ab dem Datum der Aufbewahrung bzw. Lagerung als zugestellt, unabhängig davon, ob und wann sie abgeholt werden.
Eine Postlagerung kann für einen beliebigen Zeitraum, allerdings maximal für 4 Wochen gestellt werden. Sie können selbst entscheiden, was nach Ablauf der Lagerdauer mit der Post geschehen soll, ob diese an Ihre Anschrift zugestellt oder durch Sie im Zustelldepot abgeholt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Rahmen unserer logistischen Prozesse die Zustellung bzw. Abholung der gelagerten Post nur am Ende der Lagerfrist und nicht zu einem separaten Termin erfolgen kann.